Erfahren Sie jetzt bei West Haus Immobilien in Hamm, welche Möglichkeiten Sie als Immobilienerbe haben, um gemeinsam mit uns zu entscheiden, ob ein Verkauf, eine Vermietung oder ein Einzug für Sie die beste Wahl sind.
Ein Verkauf bietet sich an, wenn eine Vermietung oder Selbstnutzung nicht infrage kommen. Das kann beispielsweise der Fall sein, weil Sie als Erbe bereits selbst eine Immobilie besitzen, die Erbimmobilie zu weit von Ihrem eigentlichen Wohnort entfernt liegt oder sich die Immobilie in einer von Mietern wenig nachgefragte Gegend befindet. Darüber hinaus kann ein Verkauf sinnvoll sein, um einem Wertverlust entgegenzuwirken, Streitigkeiten innerhalb einer Erbengemeinschaft zu vermeiden und den Erbbetrag gerecht unter den Miterben aufzuteilen.
Wenn die Erbimmobilie in einem guten baulichen und energetischen Zustand ist und die Mieteinnahmen inklusive der Nebenkosten eine Instandhaltung gewährleisten, kann eine Vermietung der geerbten Immobilie bei steigendem Mietspiegel durchaus lohnenswert sein.
Vor allem, wenn ein zeitnaher Verkauf für Sie aus emotionalen Gründen (noch) nicht denkbar ist, Sie den Verwaltungsaufwand nicht scheuen und sich die Kaufpreise vor Ort ohnehin auf einem vergleichsweise niedrigen Niveau bewegen, spricht viel für eine Vermietung.
Neben einem Verkauf oder einer Vermietung besteht für Sie natürlich auch die Möglichkeit, die Erbschaftsimmobilie selbst zu bewohnen. Gerade dann, wenn das Haus oder die Wohnung den Eltern oder nahen Verwandten gehörte, ist die emotionale Verbundenheit oft groß, da mit der Erbimmobilie viele Erinnerungen verbunden sind. Als Teil einer Erbengemeinschaft sind Sie allerdings dazu verpflichtet, Ihre Miterben auszuzahlen, sofern Sie die Immobilie allein nutzen möchten und auch der Sanierungsbedarf sollte vor einem Einzug ermittelt werden.
Das Wichtigste vorab: Je nach Verwandtschaftsgrad sind Steuerfreibeträge von bis zu 500.000 Euro möglich, bevor die Erbschaftssteuer greift.
Für Kinder, gesetzliche Lebenspartner und Eheleute bleibt selbst genutztes Wohneigentum im Erbfall unter diesen Voraussetzungen steuerfrei: Sie wohnen bereits in der Erbimmobilie oder ziehen direkt nach dem Sterbefall ein und nutzen die Immobilie mindestens zehn Jahre lang als Erstwohnsitz selbst. Für Kinder gilt zudem die Zusatzregelung, dass Immobilien bis zu einer Größe von maximal 200 Quadratmetern steuerfrei sind.
Sie wünschen sich Hilfe bei der Verwaltung Ihrer Erbschaftsimmobilie oder möchten sich weiterführende Informationen einholen?
Wir von West Haus Immobilien stehen Ihnen als Makler in Hamm und Umgebung in dieser schwierigen Zeit gerne beratend zur Seite und zeigen Ihnen die Möglichkeiten zum Umgang mit Ihrer Erbimmobilie im Einzelnen auf, um gemeinsam die beste Lösung für alle Beteiligten zu finden.
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